Wo steht, dass man 1,5 bzw. 2 Meter Abstand lassen muss?

In der StVO (seit dem 28.04.2020) sind die Mindestabstände beim Überholen von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden angegeben. Innerorts muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen eingehalten werden, außerorts ein Mindestabstand von zwei Metern.

Selbst wenn Autofahrende wissen, dass sie 1,5/2 Meter Abstand einhalten müssen, so ist vielen Menschen gar nicht bewusst, wie viel Platz das eigentlich ist. Zur Relation sei gesagt, dass ein Kleinwagen inklusive Spiegeln ca. 1,6 Meter breit ist. Man überholt einen Radfahrenden also so, wie man auch ein Auto überholen würde bzw. so, dass zwischen das eigene Auto und den Radfahrenden noch ein weiteres kleines Auto passt.

Siehe auch: Wieso fährst du nicht ganz rechts?.

Zuletzt geändert: 2023-01-10 20:08:32 +0100 CET: init