Abstandsflyer
Es gibt viele verschiedene Flyer, Broschüren, Prospekte zum Thema Abstand im Straßenverkehr. Leider sind mir keine lizenzrechtlich freien Informationsmaterialien bekannt.
Daher möchte ich gerne in Zusammenarbeit mit anderen Menschen eine solche Information erarbeiten.
Alle genannten Punkte sollen mit den entsprechenden Urteilen versehen werden oder mit der Gesetzgebung.
Unter anderem möchte ich so einen Flyer an Menschen geben, die mich als Radfahrenden knapp überholt haben, damit sie jenseis von der anfänglichen Abwehrhaltung später nachsehen können, wieso sie Abstand halten müssen. Ich glaube, dass die meisten Autofahrenden aus Unwissenheit knapp überholen oder weil Sie den Abstand falsch einschätzen.
Das Informationsmaterial wird lizenziert unter der CreativeCommons CC0, d. h. jeder wird es verwenden dürfen für jeden Zweck.
FIXME rechter Reifen Mittelstreifen
FIXME Beispiele für 1,5m geben, die meisten können das gar nicht einschätzen; im Zweifel komplett auf den linken Fahrstreifen.
überholende nicht überholen, usw.
Anmerkungen anderer Menschen
- 1: Sehr emotionales Thema; keine Rechtsgrundlagen nennen, nur maximal 4-5 Punkte aufzählen und markante Bilder im Hintergrund
- 2: FIXME
- Natenom: Wenn nur wenige Punkte im Flyer, dann vielleicht optional qrcode anfügen, wo man den Rest nachlesen kann.
Wichtige Punkte
- Abstand, den der Radfahrende rechts einhalten muss in verschiedenen Situationen
- Abstand, den der Überholende zum Radfahrenden einhalten muss
- Und wieso diese notwendig sind, was sonst passieren kann.
- Wo der Radfahrende letztlich landet, wenn er sich an Gesetze hält (nämlich in der Mitte des Fahrstreifens)
- Das beliebte Argument “Rechtsfahrgebot” muss erläutert werden, dass es eben auch verpflichtende Abstände für Radfahrende nach rechts hin gibt.
- Rechtliche Konsequenzen aufzeigen? (Diese Quelle behauptet, auch ohne Unfall würden bestimmte Manöver als Nötigung oder Gefährdung verfolgt werden; mein Eindruck ist jedoch, dass es an der Verfolgung dieser Manöver kein Interesse gibt.)
- Recherchieren, wie breit verschiedene Autotüren sind, wenn sie ganz geöffnet werden. Kleinauto, Mittelklasse, SUV, Lkw, Bus.
- StVO §21: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
- Erwähnen, dass ERA eingehalten werden (muss?), damit Radwege benutzungspflichtig sind, auch wenn blaues Schild(?)
Inhalt des Flyers
Siehe inhalt_des_flyers.
Was wir noch benötigen
Fähige Grafiker, die bereit sind, ihre Arbeit unter der CreativeCommons CC0 zu lizensieren.
Mögliche Quellen
- https://www.adfc-weimar.de/download/Seitenabstand.pdf
- https://dejure.org/gesetze/StVO
- http://www.buzer.de/gesetz/10146/index.htm (?)
- http://www.adfc-weimar.de/sicherheit/stvo/%C2%A72-2-rechtsfahrgebot.shtml
- http://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html
- http://adfc-niedersachsen.de/fileadmin/landesverband/dokumente/verkehr/Flyer-_Radler_auf_der_Fahrbahn.pdf
- https://www.adfc.de/
- Sicherheit beim Fahrradfahren
- Seitliche Sicherheitsabstände beim Fahrradfahren
Beispiele für bereits vorhandene Flyer
- http://www.liebe-braucht-abstand.de/wp-content/uploads/2018/11/Broschuere_LiebeAbstand_210x210mm_RZ_Doppelseiten.pdf (von hier)
Rechenbeispiele
Ohne parkende Autos
Ein Fahrstreifen ist innerorts in der Regel(?) 3 Meter breit.
Restbreite_des_Fahrstreifens_links(1,4m) <-> Lenkerbreite(0,8m) <-> Abstand_zum_Gehweg(0,8m) <-> Gehweg()
3m - 0,8m - 0,8m = 1,4m
Ergebnis: Die linke Kante des Fahrradlenkers befindet sich in der Mitte des Fahrstreifens. Die Restbreite des Fahrstreifens ist 1,4m. D. h. ein Autofahrender, der überholen möchte, muss komplett auf den linken Fahrstreifen fahren, damit er den Mindestabstand von 1,5m einhalten kann.
Mit parkenden Autos
Ein Fahrstreifen ist innerorts in der Regel(?) 3 Meter breit.
Restbreite_des_Fahrstreifens_links(1,0m) <-> Lenkerbreite(0,8m) <-> Abstand_zum_Gehweg(1,2m) <-> Gehweg()
3m - 0,8m - 1,2m = 1,0m
Ergebnis: Willkommen in der Mitte des Fahrstreifens, lieber Radfahrender. Die linke Kante des Fahrradlenkers befindet sich nun einen Meter von der Mittellinie. D. h. Autofahrende, die überholen möchten, müssen immer noch komplett auf den linken Fahrstreifen fahren, damit sie den Mindestabstand von 1,5m einhalten können.
Hier ist auch die Benutzungspflicht von Radwegen definiert ↩︎