Inhalt des Flyers
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Das Ziel dieser Informationsbröschüre ist, den Verkehrsteilnehmern die rechtlichen Grundlagen und Informationen an die Hand zu geben, um zu verstehen, welcher Teilnehmer wo fahren darf und wie er sich verhalten sollte, damit möglichst alle Verkehrsteilnehmer entspannt unterwegs und ohne Angst sein können.
Der erste Paragraph der Straßenverkehrsordnung1:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Radfahrende haben keinen Airbag und keine Knautschzone, deshalb muss auf sie, und natürlich auch auf Fußgänger, besonders geachtet werden.
Weiterhin besagt die StVO, dass Radfahrende die Straße benutzen müssen2; es sei denn, ein Fahrradweg ist besonders ausgezeichnet. Dann ist dieser in der Regel benutzungspflichtig. FIXME add bilder. Es gibt viele Gründe, solche Radwege trotzdem nicht zu benutzen. Z. B. FIXME.
Auf reinen Gehwegen haben Radfahrende nichts zu suchen. Leider weichen manche Radfahrende trotzdem auf diesen aus, weil sie Angst haben, auf der Straße zu fahren.
Für den Seitenabstand beim Überholen legt die Straßenverkehrsordnung fest: “Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.” 3
Welche Abstände das sind, ergibt sich duch verschiedene Urteile in der Vergangenheit.
- Ein Radfahrender darf deshalb nur überholt werden, wenn der Überholende mindestens 1,5m Abstand zum Radfahrenden einhalten kann.
- Bei erhöhten Geschwindigkeiten (über 50km/h FIXME urteil oder gesetz), bei Fahrrädern mit Kindersitzen und bei älteren Menschen muss ein Abstand von mindestens 2m eingehalten werden.
Wenn Sie als Autofahrender keine Möglichkeit haben, einen Radfahrenden mit dem Mindestabstand zu überholen, dann müssen sie nach geltendem Recht so lange hinter ihm fahren, bis sie die Möglichkeit haben, den Mindestabstand einzuhalten.
FIXME Bildbeispiel mit Stadtstraße, Landstraße usw.