Recht
Ich bin kein Anwalt und das hier ist keine Rechtsberatung, bla bla bla. Es sind die Informationen, die ich über die Zeit bekommen oder gelesen habe und die Schlüsse, die ich daraus gezogen habe. Wenn etwas falsch ist, dann ist es so und man möge mich informieren; bis dahin gehe ich davon aus, dass die Informationen passen.
Ich kann aber Informationen sammeln und meine Schlüsse daraus ziehen. Z. B. bekomme ich immer wieder Informationen zu verschiedenen Fragen auf Twitter. Damit ich nicht jedes Mal neu frage, sammle ich diese Informationen hier.
Rechtsberatung für Fahrradfahrende
Parken
Schutzstreifen
- https://fahrradzukunft.de/27/schutzstreifen-klagebefugnis/
- Schutzstreifen seien nicht benutzungspflichtig.
- Der situationsangepasste Abstand nach rechts könne auch bedeuten, dass man links vom Streifen fährt.
- Überholabstand zum Fahrrad sei immer 1,5-2 m, egal wo der Radfahrende fährt.
Strafanzeige
- Kann bei jeder Dienststelle gemacht werden; auch in Pforzheim. Wurde so vom Social Media Account des Polizeiprädium Karlsruhe bestätigt. FIXME(Link zum Tweet)
- https://www.anwalt.org/strafanzeige/
- https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/ablauf-des-strafverfahrens/
Zuletzt geändert: 2024-07-31 06:46:36 +0000 UTC: wiki: change mumble server domain