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Radwege sind nur dann für Radfahrende benutzungspflichtig, wenn sie erstens straßenbegleitend1) sind und zweitens eines der folgenden Zeichen haben:
Nicht benutzungspflichtige Radwege, wenn sie z. B. baulich klar als solche erkennbar sind, können von Radfahrenden genutzt werden, müssen aber nicht. Gibt es keine benutzungspflichtigen Radwege, dann muss der Radfahrende auf der Fahrbahn/Straße fahren, siehe § 2 StVO. Fahrradpiktograme, die nur auf dem Boden gemalt sind, sind nicht rechtlich bindend.
Gehwege sind IMMER tabu, es sei denn, sie sind freigegeben, dann kann man sie als Radfahrender befahren, muss aber nicht.
Beschilderung | Beschreibung | Geschwindigkeit | Notizen |
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| Für Radfahrende freigegebener Gehweg. | Man darf nur mit angepasster Geschwindigkeit mit dem Fahrrad fahren. Angepasst heißt Schrittgeschwindigkeit, immer.2) Fußgänger haben immer Vorrang. | Auch solchen Wegen fahre ich ungerne, weil es zu gefährlichen Situationen kommen kann. |
Selbst wenn ein benutzungspflichtiger Radweg existiert, so gibt es viele Gründe für eine Ausnahme von der Benutzungspflicht. Die meisten Gründe sind aus dem Auto heraus nicht erkennbar.
Wenn die folgenden Zeichen angeordnet sind, darf ich nicht auf der Fahrbahn fahren:
Ganz wichtig: Auch wenn du als Autofahrender meinst, ich müsse einen Weg jenseits der Straße benutzen, so ist dies keine Erlaubnis für dich, mein Leben mit deinem Auto zu gefährden, wenn ich das nicht tue. Du musst mich nicht aus deinem Auto heraus beleidigen, mich deshalb dauerhupend überholen oder ganz knapp an mir vorbeischrammen, um mich vermeintlich zu belehren.